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Berücksichtigung von zukünftigen KV-Erhöhungen während Urlaubsersatzleistung?
#2
Wenn der Austritt Ende Oktober 2022 arbeitsrechtlich erfolgt, so bleibt die per 1.11.2022 voraussichtlich einsetzende Erhöhung bei der Berechnung der UEL außer Betracht, auch wenn diese zeitlich in den November 2022 hineinreichen sollte.
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RE: Berücksichtigung von zukünftigen KV-Erhöhungen während Urlaubsersatzleistung? - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.09.2022, 18:19

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