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Achtung: Änderung im Kollektivvertrag Baugewerbe (Arbeiter:innen) ab 1.11.2022
#1
Erstmalig Pauschalierungsmöglichkeit im Bereich der "Erschwerniszulagen" des § 6 des Kollektivvertrages.

Nähere Infos dazu gibt es hier:

https://www.handwerkundbau.at/bundesinnu...2022-49295
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