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Anschaffungsnahe Herstellungskosten nach Immobilienkauf
#1
Liebes Forum,

o.g Kosten die in den ersten 3 Jahren nach Immoblilienkauf anfallen zählen ja, wenn sie 15% der AK des Gebäudes berschreiten auch zu den Anschaffungskosten.
Wenn diese Herstellungskosten aber den Wert der gekauften Immobilie komplett übersteigen  - wie ist da vorzugehen. Ist das dann wie ein komplett neues Anlagengut zu behandeln; und nicht mehr auf die RND abzuschreiben.
Danke für eure Rückmeldung
Manuela
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#2
Das hängt vom konkreten Sachverhalt ab - war das Gebäude in schlechtem Zustand und hat sich dies in einem niedrigeren Kaufpreis niedergeschlagen? Wurden bloß Schäden beseitigt oder ist sogar ein neues Wirtschaftsgut entstanden?

Ich bedaure, dass eine präzisere Antwort nicht möglich ist, aber es hängt vom konkreten Objekt ab.

Die gesetzliche ND hat mit dem Gebäudekauf grundsätzlich neu zu laufen begonnen. Insofern könnte sich die ND bei Investitionen innerhalb der angesprochenen drei Jahre ohnehin nur geringfügig ändern, auch wenn das Gebäude neu in Betrieb genommen würde.
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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