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3. ELDA-Lohnsoftwarehersteller-ONLINE-Treffen - ausgewählte Fragen und Antworten
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3. ELDA-Lohnsoftwarehersteller-ONLINE-Treffen - ausgewählte Fragen und Antworten

Beachten Sie bitte, dass das Fragenprotokoll samt Antworten ebenfalls noch auf der ELDA-Homepage verlautbart werden wird. Bei einigen wenigen Fragen im Steuerrecht ist eine Abstimmung mit dem BMF erforderlich. Sobald das Protokoll da ist, werde ich es hier verlinken.

Sie finden nachstehend einen Auszug der  Fragen und Antworten. Dieser hier wiedergegebene Auszug besteht großteils (nicht zur Gänze) aus von mir eingebrachten Fragen.

Frage 1:
Car-sharing-Regelung ab 1.1.2023: gibt es hier Auswirkungen auf die Pendlerpauschale "zu befürchten"? Wird der Zuschuss über das Lohnkonto zu führen sein?

Antwort zu Frage 1:
Keine Auswirkungen auf die Pendlerpauschale; vermutlich wird eine Führung über das Lohnkonto erforderlich sein.

Frage 2:
Spielt es eine Rolle, wenn in den letzten Jahren jeweils Corona-Prämien abgabenfrei gewährt wurden? Läuft dies heuer dem Erfordernis "zusätzliche Zahlung" zuwider und verhindert die Abgabenfreiheit der Teuerungsprämie?

Antwort zu Frage 2:
Coronaprämien spielen keine Rolle und können der Abgabenfreiheit der Teuerungsprämie keinen Abbruch tun.

Frage 3:
Muss der separate Ausweis bei der Teuerungsprämie "aufgrund lohngestaltender Vorschrift" grundsätzlich auf dem Lohnkonto erfolgen und nur soweit, als die € 2.000,00 überschritten werden?

Antwort zu Frage 3:
Diese Frage wird noch mit dem BMF geklärt (eventuell schon nächste Woche). Der Text der Lohnkontenverordnung (Änderung vom 10.08.2022)  widerspricht dem EStG-Gesetzestext  (§ 124b Z 408 EStG 1988).  Letzter verlangt ja die Differenzierungen nur in Bezug auf Prämienteile (Zulagenteile), die über € 2.000,00 hinausgehen, während die Lohnkontenverordnung generell die Differenzierung verlangt.

Frage 4:
Können Teuerungsprämien zumindest bis € 2.000,00 auch für jene lohnnebenkostenfrei gewährt werden, die nicht lohnsteuerpflichtig sind (zB. freie Dienstnehmer:innen nach § 4 Abs. 4 ASVG). Es geht hier um DB, DZ und KommSt sowie auch um SV und BV?

Antwort zu Frage 4:
Nein. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist - nach Ansicht der Finanzverwaltung - ein steuerrechtliches Dienstverhältnis.

Anmerkung:
Das Inanspruchnehmen der gesamten € 3.000,00 verlangt dann wohl zusätzlich das Vorliegen eines arbeitsrechtlichen Dienstverhältnisses (wegen der Voraussetzung  "lohngestaltender Vorschriften", die nur in Bezug auf arbeitsrechtliche Dienstverhältnisse relevant sein können).

So wird der Kommanditist bzw. die Kommanditistin einer KG (SV) sowie der freie Dienstnehmer bzw. die freie Dienstnehmerin nach § 4 Abs. 4 ASVG völlig leer ausgehen, der NICHT wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer mit Sperrminorität, der steuerlich Dienstnehmer ist, nicht jedoch arbeitsrechtlich, bei jährlich € 2.000,00 anstehen.

Frage 5:
Kann die Teuerungsprämie auch an Arbeitnehmer:innen abgabenfrei gewährt werden, die im Laufe des heurigen Kalenderjahres schon arbeitsrechtlich ausgetreten sind?

Antwort zu Frage 5:
Ja.

Frage 6:
Steht  ab 1.1.2023 der Pendlereuro im Falle der Öffiticket-Zuwendung auch dann zu, wenn rechnerisch die Pendlerpauschale zwar dem Grunde nach zusteht, aber durch den anteiligen Öffiticket-Wert NULL herauskommt?

Antwort zu Frage 6:
Ja (vorausgesetzt, es wird die L 34-EDV-Erklärung eingereicht)

Frage 7:
Versteht man unter "Zuwendung" nur den Kostenersatz durch den DIenstgeber oder auch die Zurverfügungstellung eines Öffi-Tickets durch den Arbeitgeber (ich meine den Abzug des anteiligen Öffiticketwertes von der Pendlerpauschale) oder "killt" dieses Öffiticket weiterhin (also auch ab 1.1.2023) Pendlerpauschale und Pendlereuro.

Antwort zu Frage 7:
Unter Zuwendung in diesem Sinne versteht man auch das Zurverfügungstellen eines begünstigten Öffitickets durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin.

Frage 8:
Muss man zuerst die Pendlerpauschale dritteln und dann das Öffi-Ticket abziehen? Oder muss erst das Öffi-Ticket abgezogen werden und erst danach die Pendlerpauschaldrittel berechnet werden?

Antwort zu Frage 8:
Ersteres (zuerst die PP dritteln und davon den Kostenersatz abziehen; auch den Pendlereuro dritteln).

Frage 9:
Ist die steuerfreie Zurverfügungstellung eines Öffi-Tickets an Lehrlinge trotz Lehrlingsfreifahrt möglich?

Antwort zu Frage 9:
Ja.
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