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3. Novelle zur 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung
#1
An den bis 23.10.2022 gültig gewesenen Regelungen der 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung hat sich für den Bereich Personalverrechnung bzw. Arbeitsrecht nichts Wesentliches geändert.

Somit bleiben die Regelungen zur Verkehrsbeschränkung von Covid-19-Infizierten in diesen Bereich unverändert aufrecht.

Diese Regelungen wurden bis zum 15. Jänner 2023 befristet.

Zum VO-Text der Novelle geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/392/20221021

Zum konsolidierten Gesamt-VO-Text der 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...r=20011886
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