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Aktuelles zum Kinderbetreuungsgeld
#1
Aktuelles zum Kinderbetreuungsgeld

Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine wurde nun der rechtliche Zugang zum Kinderbetreuungsgeld eröffnet (BGBl. I Nr. 154, ausgegeben am 20.10.2022) und zwar rückwirkend ab 12.03.2022 für die Dauer des Aufenthaltsrechts nach § 4 Vertriebenen-VO, längstens jedoch bis 4. März 2024 (§ 2 Abs. 1 Z 5 lit. d iVm § 50 Abs. 29 und 30 KBGG).

Zum Bundesgesetzblatt geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/154/20221020

Zudem wurde nun die Aufhebung einer Regelung im Kinderbetreuungsgeldgesetz durch den VfGH bekannt, bei der es um das Recht der Rückforderung auf Leistungen geht, die von der auszahlenden Stelle (zB der ÖGK) erbracht wurden, auch wenn sie „irrtümlich geleistet“ wurden. Das bedeutet wohl, dass dem VfGH dieser Rückforderungstatbestand zu weit ging. Die Aufhebung erfolgt per 31. Oktober 2023. Das VfGH-Erkenntnis datiert vom 28. September 2022 und trägt die Zahl G 181/2022-11, G 203/2021-10, G 232/2022-4. Die Verlautbarung erfolgte in BGBl. I 151/2022. Zum Text des Bundesgesetzblattes geht es hier.

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/151/20221020
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