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Dienstnehmer in Deutschland
#1
Liebe Forumsteilnehmer,

ein Klient (GmbH) betreibt ausschließlich Online-Handel und hat seinen Sitz in Wien.
Nun soll eine Mitarbeiterin für 20 Wochenstunden angestellt werden, die sich um PR und Werbung kümmert (vorwiegend online).

Diese Mitarbeiterin lebt in Deutschland und würde auch die Tätigkeit von dort aus erledigen.

Wie ist das rechtlich in Österreich zu handhaben?
Oder muss die GmbH in Deutschland eine Zweigstelle/Filiale eröffnen?
Gibt es für solche Beschäftigungsverhältnisse einen Fachbegriff nach dem ich dann mehr Informationen suchen kann? Eine Entsendung ist es ja nicht.
Oder kann mir jemand ein Fachbuch dazu empfehlen?

Herzlichen Dank!
Manuela
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#2
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist es sicherlich kein Fehler, die Sachverhalte näher im Detail zu erörtern.

Soweit es möglich ist, gebe ich Ihnen aufgrund der Sachverhaltsschilderung Tipps zur Umsetzung:

1. Eine Entsendung dürfte schon begrifflich nicht vorliegen (nämlich ein vorübergehendes Arbeiten an einem anderen Ort).

2. Im Normfallfall richtet sich das Arbeitsverhältnis nun nach deutschem (Arbeits)Recht.

3. Die Beurteilung in Bezug auf die Sozialversicherung bzw. die Lohnsteuer erfolgt ebenfalls nach deutschem Recht. Hier ist es ev. sinnvoll, die Lohnverrechnung vorab in Deutschland durchführen zu lassen, da man ansonsten möglicherweise deutsches SV-Recht und deutsche Lohnsteuer über das eigene österreichische Lohnprogramm ermitteln muss. Alternativ dazu wäre es möglich, dass die Arbeitnehmerin sich vor Ort selber um ihre SV-Belange kümmert (in derartigen Fällen gibt es eine konkrete "SV-Vollmacht", die man erteilt) und ihr dann den SV-Dienstnehmeranteil ersetzt. Betreffend die Lohnsteuer wird sie, wenn aus Arbeitgebersicht keine Betriebsstätte in Deutschland besteht, sich um ihre steuerliche Belange selber kümmern müssen. Denkbar wäre es aber auch, dass eine Betriebsstätte über das Home-office vorliegt. Zum DBA Deutschland gab es vor kurzem eine EAS-Feststellung, die auch in Ihrem Fall interessant sein könnte:

https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...25726c3077
[url=https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=38476ec3-379a-4d1c-b328-1f25726c3077][/url]


4. DB und DZ fallen jedenfalls nicht an.

5. Ob KommSt-Pflicht besteht, hängt auch ein wenig davon ab, ob der Arbeitgeber Verfügungsrechte über den Arbeitsplatz (das home-office) hat. Dies ist manchmal der Fall, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Raum für dessen Materialien zur Verfügung stellt und hierfür eine Aufwandsersatzpauschale bezahlt kommt. Kann man dies bejahen, so liegt keine KommSt-Pflicht vor, da ja eine Betriebsstätte im Ausland vorliegt. Ist dies nicht der Fall (also keine Verfügungsmöglichkeit), so ist die KommSt-Pflicht im Normalfall an der Betriebsstätte, wo die Arbeitsaufträge erteilt werden (bzw. von wo aus).
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#3
In diesem Fall liegt wie vom Vorredner (Kurzböck) erläutert das Steuerrecht und SV-Pflicht in Deutschland.
Ich betreue mehrere solche Fälle, da ich 2007 als Bilanzbuchhalterin aus Deutschland nach Österreich übersiedelt bin.
Bin seit 1991 in DE tätig, immer noch und nun auch hier in AT.

Bei Fragen einfach mir private mail schicken. Ich helfe gern weiter.

Viola.Duernberger@bibu-duernberger.at

LG
Viola
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#4
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
herzlichen Dank für Ihre Antwort. Das reicht mir schon für einen ersten Überblick.

Liebe Viola,
herzlichen Dank - ev. melde ich mich... Je nachdem wie die Entscheidung ausfällt.

lG, Manuela
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