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Kollektivvertrag SWÖ - OGH mischt Karten zur Vorausaliquotierung von Sonderzahlungen NEU
#1
Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer, auf dessen Arbeitsverhältnis der Kollektivvertrag SWÖ anzuwenden war, wurde vom Dienstgeber zum 31.08.2019 gekündigt.

Da die Kündigung schon im Juni 2019 ausgesprochen wurde und dies knapp vor der Fälligkeit des Urlaubszuschusses, war strittig, ob der Urlaubszuschuss schon im Zuge der Auszahlung vorausaliquotiert werden durfte.

Der Kollektivvertrag selber regelte das Recht auf eine Vorausaliquotierung nicht ausdrücklich.

Jedenfalls gab es eine Rückverrechnungsregelung betreffend einer zuviel bezahlten Sonderzahlung, die im Falle einer Dienstgeberkündigung nicht anzuwenden war.


So entschied der OGH:

Im vorliegenden Fall sorgte der OGH wohl für eine handfeste Interpetationsüberraschung.

Er ließ die Vorausaliquotierung ungeachtet des Fehlens einer diesbezüglichen KV-Regelung nämlich zu.


Aus den höchstgerichtlichen Entscheidungsgründen:

Diese und eine Praxisanalyse der vorliegenden Entscheidung gibt es in der Ausgabe Nr. 19-2022 (erscheint Mitte November 2022).

Schon jetzt können Premium-Abonnent:innen der WIKU-Personal aktuell den für die Praxis so wichtigen Artikel über den nachstehenden Link lesen:

https://workupload.com/file/LjVzvhduCxe


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