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Bundesgesetzblätter für die Personalverrechnung während der "Herbstferien 2022"
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Bundesgesetzblätter für die Personalverrechnung während der "Herbstferien 2022"



Im Folgenden finden Sie eine Übersicht jener gesetzlichen Regelungen, die jüngst nun auch jeweils im Bundesgesetzblatt verlautbart wurden:



1. Sonderbetreuungszeit:

Die Sonderbetreuungszeit - Phase 7 hat nun den Weg ins Bundesgesetzblatt gefunden und tritt nun rückwirkend mit 5.9.2022 in Kraft.

Zum Bundesgesetzblatt (Nr. 162, ausgegeben am 28.10.2022) geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/162/20221027


Die Informationen auf der Website der Buchhaltungsagentur des Bundes für die Phase 4 sind derzeit noch "in Arbeit":

https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/so...uungszeit/



2. Teuerungs-Entlastungspaket - Teil 2:

Die ab 1.1.2023 in Kraft tretende steuer- und lohnnebenkostenfreie Zuschussmöglichkeit zu privaten Car-Sharing-Inanspruchnahmen (SV und BV-Befreiung bleibt jeweils noch abzuwarten) ist nun ebenso im Bundesgesetzblatt verlautbart wie die Regelungen rund um die Abminderung der "kalten Steuerprogression" samt (ab 1.1.2023 beginnender) jährlicher Aufwertung von Grenzwerten und Absetzbeträgen.

Mit dabei ist auch das Resultat der "horizontalen Lernkurve" (Copyright: Rainer Kraft) unserer politischen Vertreter:innen, wonach die DB-Absenkung von 3,9 % auf 3,7 % ab 2023 von einer mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrigen Bedingung abhängig gemacht wird.

Dieses Bundesgesetzblatt (Nr. 163, ausgegeben am 27.10.2022) findet man hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/163/20221027


Den ausführlichen Artikel dazu fanden Sie ja bereits in WPA 16-2022, Artikel Nr. 366/2022.


3. Änderungen im Urlaubsgesetz:

Die Umsetzung der EuGH-Entscheidung zum unberechtigten vorzeitigen Austritt samt "interessanter Auslegung durch den OGH", wonach diese EuGH-Judikatur nur für den europarechtlichen Mindesturlaub (4 Wochen pro Jahr) zur Anwendung gelangt, aber der auf nationalem Recht basierende höhere Urlaubanspruch sehr wohl verfallen darf, hat nun auch (leider) seinen Weg ins Bundesgesetzblatt gefunden (BGBl. I Nr. 167/2022, ausgegeben am 31.10.2022):

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/167/20221031


Den Artikel dazu gab es bereits in der Ausgabe Nr. 16/2022 der WIKU-Personal aktuell (Artikel Nr. 369/2022).


4. Änderung im Ausländerbeschäftigungsgesetz:

Dem AMS soll ein Ermessensspielraum eingeräumt werden in Bezug auf die Beurteilung, ob man ein wiederholtes "illegales Beschäftigten" von Drittstaatler:innen mit der im Gesetz vorgesehenen einjährigen Sperre betreffend Beschäftigungsbewilligungen ahnden soll oder ob man doch mit Kanonen auf Spatzen zielt. Es soll also in Zukunft sehr wohl systematisches Handeln von Versehen unterschieden werden.

In der Ausgabe Nr. 16/2022 der WIKU-Personal aktuell habe ich darüber bereits ausführlich berichtet (Artikel Nr. 370/2022).

Zum Bundesgesetzblatt (Nr. 168/2022, ausgegeben am 31.10.2022):

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/168/20221031



5. Teuerungs-Entlastungspaket - Teil 3:

Jene gesetzliche Regelungen, welche die jährliche Valorisierung von Sozialleistungen (beginnend mit 1.1.2023) zum Inhalt haben, wurden nun im Bundesgesetzblatt verlautbart. Außertourlich (wie berichtet) kommt es zur Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeldkonto von € 16.200,00 auf € 18.000,00.

Die Detailwerte sollen dann im Laufe des Monats November im Rahmen einer Verordnung verkündet werden.

Zusätzlich gibt es die Errungenschaft, wonach der Familienzeitbonus (Papamonat) in Bezug auf Geburten ab 1.1.2023 nicht mehr vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen wird, falls der Vater nach dem Papamonat auch noch Karenz in Anspruch nehmen möchte. Gegen diese Ungerechtigkeit habe ich ja lange angeschrieben.

Zum Bundesgesetzblatt (Nr. 174, ausgegeben am 31.10.2022) geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/174/20221031
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