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Die abgabenfreie Teuerungsprämie für Spätentschlossene - "abgabenfreie Nachzahlung" bis 15.2.2023 für 2022 möglich
#1
Wie ich von der Finanzverwaltung erfahren konnte, akzeptiert man Zahlungen von Teuerungsprämien, die bis 15.2.2023 an den Dienstnehmer bzw. die Dienstnehmerin geleistet werden und als Teuerungsprämie für 2022 bezeichnet und ins Kalenderjahr 2022 "gerollt" werden, noch als Teuerungsprämien für 2022.

In diesen Fällen wird dann der für das Jahr 2023 geltende Freibetrag (€ 2.000,00/€ 3.000,00) nicht angeknabbert.
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