09.11.2022, 21:32
Das FAQ-Programm für die Phase 7 der Sonderbetreuungszeit ist nun ONLINE.
Interessant für die Praxis erscheint vor allem der Hinweis, welche Nachweise bei der Geltendmachung der Rückerstattung beigelegt werden müssen (zB. Positives Testergebnis (positiver molekularbiologischer SARS-CoV-2-Test, behördlich anerkannter Antigen Test), oder eine ärztliche Bestätigung über eine symptomatische Erkrankung an COVID-19) sowie, dass die Anträge bis spätestens 11.2.2023 einzubringen sind.
Zum kompletten Programm geht es hier:
https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/so...t-phase-7/
Interessant für die Praxis erscheint vor allem der Hinweis, welche Nachweise bei der Geltendmachung der Rückerstattung beigelegt werden müssen (zB. Positives Testergebnis (positiver molekularbiologischer SARS-CoV-2-Test, behördlich anerkannter Antigen Test), oder eine ärztliche Bestätigung über eine symptomatische Erkrankung an COVID-19) sowie, dass die Anträge bis spätestens 11.2.2023 einzubringen sind.
Zum kompletten Programm geht es hier:
https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/so...t-phase-7/