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Insolvenzabrechnung - Austritt - UEL/SZ
#1
Lieber Herr Kurzböck,

eine Mitarbeiterin ist gem. § 25 IO am 25.11. ausgetreten.
Insolvenzeröffnung war am 5.9.

Laut Masseverwalter gebührt ihr das aliquote Novembergehalt (1.-25.11.), die aliquote Sonderzahlung (5.9.-25.11.) sowie die aliquote UEL (5.9.-25.11.).

Die Berechnung des aliquoten Novembergehalts ist klar.

Die Berechnung der aliquoten Sonderzahlung ist ebenfalls klar: Sonderzahlung für das gesamte Jahr berechnen dividiert durch 365 mal 82 Tage
Zeitraum 5.9. - 25.11 sind 82 Tage.

Wie hat jedoch die Aliquotierung der UEL zu erfolgen?
Die Mitarbeiterin hat einen Resturlaub von 71,51 Tagen.
Ist der Urlaubsanspruch für den Zeitraum 5.9. - 25.11. zu errechnen? 25 / 365 * 82 = 5,62
Ist das die korrekte UEL, die bei Austritt abgerechnet werden muss?
Und die restlichen 65,89 Tage müssen vom Insolvenzausgleichsfonds abgerechnet werden?

Herzlichen Dank und liebe Grüße
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#2
Im geschilderten Fall kann davon ausgegangen werden, dass die Urlaubsersatzleistung zur Gänze einen Insolvenzanspruch darstellt (Beendigungsanspruch und begünstigter Austritt).

Das bedeutet, dass dieser Bezugsbestandteil (von der Arbeitnehmerin) gegenüber der IAF-GmbH geltend gemacht werden muss und zwar zur Gänze. Diesen Part übernimmt vermutlich die Insolvenzabteilung der AK, wenn die Arbeitnehmerin dort vorstellig wird oder wer auch immer das Insolvenzentgelt geltend macht.

Die "Masse" bezahlt richtigerweise laufendes Entgelt sowie die anteilige WR.
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