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Versicherung erstattet Netto- oder Bruttobetrag
#1
Liebes Forum,

Wenn ein Räderdiebstahl vorliegt und das Auto ist vollkaskoversichert und die Firma in der, der PKW im Betriebsvermögen ist ,ist nicht vst-abzugsberechtigt.

Dann muss doch "nur" den Selbstbehalt bezahlt werden, und die USt muss auch mit der Versicherung abgewickelt werden, oder liege ich da jetzt falsch?

Wenn die Firma VST-abzugsberechtigt wäre, dann ist es mir klar, das der SB und auch die USt belastet wird.

Danke!
Muck Manuela
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#2
So sehe ich das auch, dafür gibt es ja bei Vertragsabschluss die Angabe, ob die Firma vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht.

LG Verena
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