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Reverse Charge Geschäftsführung
#1
Liebes Forum,
wenn eine österreichische GmbH an eine deutsche GmbH Geschäftsführungs-Dienstleistungen verrechnet, gilt hier das Reverse Charge System sowie ZM-Meldungen?
Danke!!
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#2
Hallo!

Ja die Leistung fällt unter Revers Charge, richtet sich nach der Grundregel B2B und muss in die ZM.
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#3
Außer es handelt sich um Grundstücksleistungen gem. § 3 Abs. 9 UStG, denn diese gelten als dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist (z.B. Grundstück in Österreich, Leistungsempfänger im EU-Ausland).
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#4
bei einer GF-Vergütung "Grundstücksleistung"?
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#5
(27.03.2023, 15:16)Bague schrieb: bei einer GF-Vergütung "Grundstücksleistung"?

Die Frage war ja, wenn eine österr. GmbH für eine deutsche GmbH Leistungen erbringt, wie diese umsatzsteuerlich zu behandeln sind.....
Hier ist unerheblich, wer von der österr. GmbH die Leistungen erbringt - (der Geschäftsführer oder ein Angestellter). Sollten diese Leistungen jedoch Grundstücksleistungen sein, würden diese Leistungen als dort ausgeführt gelten, wo das Grundstück gelegen ist, das wollte ich damit sagen. Von einer Geschäftsfüher-Vergütung war in der Frage ja keine Rede......
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#6
Die Frage war:
Liebes Forum,
wenn eine österreichische GmbH an eine deutsche GmbH Geschäftsführungs-Dienstleistungen verrechnet, gilt hier das Reverse Charge System sowie ZM-Meldungen?
Danke!!

also "Geschäftsführungs-Dienstleistungen" und nicht "Leistungen", darauf hat sich mein Beitrag bezogen.
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