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Reverse Charge Geschäftsführung
#3
Außer es handelt sich um Grundstücksleistungen gem. § 3 Abs. 9 UStG, denn diese gelten als dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist (z.B. Grundstück in Österreich, Leistungsempfänger im EU-Ausland).
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Reverse Charge Geschäftsführung - von wito75 - 20.12.2022, 09:45
RE: Reverse Charge Geschäftsführung - von ThG - 27.03.2023, 13:28
RE: Reverse Charge Geschäftsführung - von ThG - 28.03.2023, 10:17

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