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Mehrfachversicherung - Zuständigkeiten für allfällige Beitragsrückerstattungen - Richtlinien des Dachverbandes
#1
Seit dem Jahr 2019 geschieht ja die Abwicklung der Beitragsrückerstattung im Falle von Mehrfachversicherungen "automatisch" (d. h. von "Amts wegen").

Dazu werden auch jährlich die "Dachverbandsrichtlinien", die genau regeln, welcher Versicherungsträger in welchen Fällen zuständig ist, neu herausgebracht.

Zur aktuellen Fassung gelangen Sie hier:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Avsv..._0092.html
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