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Dienstwohnungsbewertung bei Geschäftsführern einer Holding GmbH mit Forstbewirtschaftungsaufgaben für die Alleineigentümerin
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Dienstwohnungsbewertung bei Geschäftsführern einer Holding GmbH mit Forstbewirtschaftungsaufgaben für die Alleineigentümerin


Die Dienstwohnungen von Geschäftsführern einer Holding GmbH, welche unter anderem die Bewirtschaftung der Forste des Alleineigentümers besorgt, können nach den günstigen Regelungen des § 3 Abs. 2 Z 1 Sachbezugswerte-VO bewertet werden, auch wenn die Arbeitgeberin selber (die Holding) keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt.

Entscheidend ist das Tätigkeitsprofil der beiden Geschäftsführer, wonach diese während eines Veranlagungsjahres ständig mit der Bewirtschaftung des Forstes befasst sein müssen (Führung der Forstgeschäfte, Anleitung und Einteilung der Forstarbeitenden), damit NICHT die teureren „normalen“ Sachbezugswerte zur Anwendung gelangen müssen.

Die ausführliche Darstellung dieses brandaktuellen VwGH-Erkenntnisses erfolgt in WPA 2-2022.
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