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Kurzarbeit - ab 1.1.2023 für Lehrlinge nicht mehr möglich
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Kurzarbeit - ab 1.1.2023 für Lehrlinge nicht mehr möglich

Mit 1.1.2023 ist nicht nur die Förderbarkeit der Lehrlinge im Zuge einer Kurzarbeit weggefallen, es wurde auch die per 31.12.2022 im Berufsausbildungsgesetz vorgesehen befristete Erlaubnis in Bezug auf eine kurzarbeitsbedingte Arbeitszeitverkürzung nicht mehr verlängert.
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