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Wiener Dienstgeberabgabe verpflichtend in elektronischer Form - Kulanzlösung für 2023 - recherchiert vom "Vorlagenportal"
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Wiener Dienstgeberabgabe verpflichtend in elektronischer Form - Kulanzlösung für 2023 - recherchiert vom "Vorlagenportal"

News vom 21. Jänner 2023

Durch eine Änderung zum Wiener Dienstgeberabgabegesetz (WDGAG) wurde im § 6 Abs. 2 WDGAG u.a. der folgende Passus eingefügt: „Der Magistrat kann für die Erklärung an die Abgabenbehörde ein elektronisches Formular im Internet zur Verfügung stellen. Wird ein elektronisches Formular zur Verfügung gestellt, ist dieses zu verwenden, es sei denn die Verwendung des elektronischen Formulars ist unzumutbar“ (Wr. LGBl. Nr. 47/2022, ausgegeben am 04.11.2022).

Auf unsere Anfrage bei der Buchhaltungsabteilung 33 der Stadt Wien haben wir zusammengefasst die folgenden Auskünfte erhalten.

Die Einbringung der Dienstgeberabgabeerklärung ist ab 01.01.2023 verpflichtend über Online-Formular einzubringen. Eine Anpassung auf der Informationsseite der Stadt Wien wurde bereits vorgenommen (Anmerkung: Bis vor kurzem war auf dieser Seite bezüglich elektronischer DGA-Erklärung noch von „kann“ die Rede, dies wurde nunmehr dahingehend abgeändert, dass die Dienstgeberabgabe-Erklärung elektronisch durchgeführt werden „muss“).
Ab Februar 2023 wird ein neues modernisiertes Onlineformular zur Verfügung stehen.
Eine Schnittstellenlösung ist in Vorbereitung, allerdings ist dies aufgrund der Vorlaufzeiten auf Sender– und Empfängerseite erst für 2024 geplant.
In Ausnahmefällen bzw. aus Kulanzgründen akzeptiert die Stadt Wien von Großkund/innen, wie z.B. Steuerberatungen für den Erklärungszeitraum 2022 auch Erklärungen in PDF-Form, die an die Mail-Adresse kanzlei-b33@ma06.wien.gv.at zu senden sind. Bei der Übermittlung von PDF-Dateien wird je Klient eine eigene PDF-Datei benötigt, um eine automatische Erzeugung der Buchungen zu ermöglichen und fehlerhafte Zuordnungen zu vermeiden.

https://www.vorlagenportal.at/wiener-die...cher-form/

Das Vorlagenportal hat mittlerweile über 2000 Vorlagen. Wer noch kein Abo zum Vorlagenportal hat, kann dies bei Bedarf hier nachholen:

https://www.vorlagenportal.at/abo-info/
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