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Entgeltfortzahlung LAP
#1
Hallo,
laut WKO ist dem Lehrling für die erforderliche Zeit der Lehrabschlussprüfung unter Fortzahlung der Bezüge freizugeben.
Gilt das nur für die 1. Prüfung oder auch für Wiederholungsprüfungen. Leider bekommt man hier von der WKO verschiedene Auskünfte!
Vielen Dank!!
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#2
Siehe dazu auch § 9 Abs. 7 BAG. Von erster Prüfung ist da nicht die Rede. Eventuell gibt es dazu in einem Kollektivvertrag anderslautende Hinweise, die aber möglicherweise kritisch zu hinterfragen sind
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