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Krankenstand über arbeitsrechtliches Ende hinaus
#1
Hallo!

Ich habe mit Jänner eine Lohnverrechnung übernommen, bei der im Vorjahr ein Dienstnehmer im Krankenstand ausgeschieden ist.
Der Krankenstand begann mit 30.10.2022. Im November wurde die Kündigung ausgesprochen, Ende Kündigungsfrist 09.12.2022
Die Entgeltfortzahlung (6Wo 100%/4Wo 50%) lief bis 10.1.2023, wurde jedoch komplett im Dezember abgerechnet. Auch die darauf folgende UEL bis 1.2.2023 wurde noch mit Dezember abgerechnet.
Ich muss nun den Jänner und Februar erfassen, um die korrekten MBGM's zu schicken. Mir kommt die Abrechnung seltsam vor, kann wirklich bereits im Dezember die volle Entgeltfortzahlung für Jänner abgerechnet werden? Am Lohnzettel wird auch keine SV Folgemonat ausgewiesen (RZL).

Vielen Dank für die Unterstützung!

LG Verena
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#2
Klingt nicht nur ominös, sondern ist einfach nur falsch.
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#3
Danke für die Rückmeldung!
Ist das arbeitsrechtliche Ende in dem Fall das Ende der Kündigungsfrist mit 9.12.2022 oder das Ende der Entgeltfortzahlung mit 10.01.2023?
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#4
Das arbeitsrechtliche Ende kann nur das Ende der Kündigungsfrist sein.
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