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Erwerb - EU Raum
#1
Folgendes Problem

AT (unternehmer mit UID) bestellt aus DE (unternehmer mit UID) eine Ware über seinen Onlineshop.

DE liefert Ware und stellt die Rechnung mit 20% VST aus - da er nicht weiß, das AT ein Unternehmer ist.

Stimmt es- das
A kein Vorsteuerabzug erlaubt ist,
B grunsäztlich eine Innergeminschaftliche Lieferung bestet, die UST geschuldet wird, da hier eine falsche Rechnung vorliegt? - (auch wenn DE die UST abführt)

Liebe Grüße und danke für die Hilfe
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#2
Die Rechnungen hätten als i.g. Lieferungen ohne USt ausgestellt werden müssen.
Wenn die Umsatzsteuerbeträge gering sind, wird ein (versehentlicher) Vorsteuerabzug wohl zu keinen großen Konsequenzen führen.
Außerdem wissen wir (noch) nicht, wie die Finanzverwaltung auf eine falsch ausgestellte Rechnung mit Vorsteuerabzug reagiert, da dem Österreichischen Staat aufgrund der Weiterleitung der Umsatzsteuern durch das EU-OSS ja eigentlich keine Steuern entgangen sind.
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#3
(11.02.2023, 15:31)Marschalek schrieb: Folgendes Problem

AT (unternehmer mit UID) bestellt aus DE (unternehmer mit UID) eine Ware über seinen Onlineshop.

DE liefert Ware und stellt die Rechnung mit 20% VST aus - da er nicht weiß, das AT ein Unternehmer ist.

Stimmt es- das
A kein Vorsteuerabzug erlaubt ist,
B grunsäztlich eine Innergeminschaftliche Lieferung bestet, die UST geschuldet wird, da hier eine falsche Rechnung vorliegt? - (auch wenn DE die UST abführt)

Liebe Grüße und danke für die Hilfe
Korrekt.
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