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KV Tischler Wegzeiten
#1
Hallo!

Ich habe eine Frage zum Punkt Wegzeiten im KV Tischler/Arbeiter:

§ 12 Wegzeiten
1. Der/die Arbeitnehmer/in hat Anspruch auf Bezahlung der Wegzeit vom ständigen Arbeitsplatz zur Arbeitsstelle vor und nach Schluss der Arbeitszeit nach dem einfachen Stundenlohn, wenn die Arbeitsstelle vom ständigen Arbeitsplatz mehr als 2,5 km Wegstrecke entfernt ist.
2. Die Wegzeit kann durch Bezahlung der Fahrtspesen oder durch Beistellung einer Fahrgelegenheit entsprechend herabgemindert werden.

Ist damit eine zusätzliche Vergütung für die Wegzeit gemeint oder können dadurch Anfahrtszeiten vor und nach der gewöhnlichen Arbeitszeit mit dem normalen Stundenlohn anstelle der Überstundenvergütung abgegolten werden?

Liebe Grüße
Verena
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#2
Das IST die kollektivvertragliche Regelung betreffend Wegzeitvergütung.
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#3
Ich hätte dazu auch eine Frage?

KV Tischler § 12 wie oben!

Wenn der Arbeiter um 17:00 von der Montage nach Hause fährt bzw. (in die Firma, das Firmenauto abzustellen) und er hat die 9 Stunden laut KV bereits voll, ist dann die Zeit darüber (z. Beispiel: 17.00 Abfahrt Baustelle 17:30 Ankunft Firma) eine Überstunde mit Zuschlag oder fällt dies unter den § 12 Wegzeitvergütun?

Danke!
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#4
Es ist hier § 12 anwendbar.
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