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Arbeitgeberkündigung als unschädliche Beendigungsart betreffend einen Sozialplan
#1
Arbeitgeberkündigung als unschädliche Beendigungsart betreffend einen Sozialplan

OGH vom 28.09.2022, 9 ObA 99/22g
§ 109 ArbVG

So entschied der OGH:

1. Zielte die Präämabel einer Sozialplanbetriebsvereinbarung zwar primär darauf ab, dass die Arbeitgeberin bestimmten Arbeitnehmer:innen ein Angebot zu einer einvernehmlichen Aufösung unterbreiten würde und man sich bei Ablehnung des Angebotes vorbehält. betriebsbedingt eine Arbeitgeberkündigung auszusprechen, so bedeutet der Ausspruch einer derartigen betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung hier nicht automatisch den Ausschluss vom Sozialplan.

2. Gemäß Sozialplanbetriebsvereinbarung galt der Sozialplan nicht für Entlassungen und Selbstkündigungen. Die Arbeitgeberkündigung wurde hier nicht als "schädliche Austrittsart" in die BV aufgenommen.

3. Dass es der OGH in der Entscheidung 9 ObA 9/21w = WPA 11/2021, Artikel Nr. 281/2021 für zulässig erachtete, jenen Arbeitnehmer:innen, die Arbeitgeberkündigungen angefochten hatten, vom Sozialplan auszuschließen, hat keinerlei Auswirkungen auf den hier zu beurteilenden Fall, weil in der damals zu beurteilenden Betriebsvereinbarung Anfechtungen von Dienstgeberkündigungen ausdrücklich den Ausschluss vom Sozialplan zur Folge hatten.
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