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Wochengeldberechnung im Falle abwechselnder echter Vollversicherung und zuletzt geringfügiger Beschäftigung mit "Option" auf Vollversicherung nach § 19a ASVG
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Wochengeldberechnung im Falle abwechselnder echter Vollversicherung und zuletzt geringfügiger Beschäftigung mit "Option" auf Vollversicherung nach § 19a ASVG


OGH vom 18.10.2022, 10 ObS 119722f

§ 162 Abs. 3a ASVG


So entschied der OGH:

1. War eine schwangere Arbeitnehmerin im Kalendermonat März 2021 geringfügig beschäftigt, im darauffolgenden Kalendermonat (April 2021) vollversichert und sodann ab Mai 2021 bis zum Beginn des absoluten Beschäftigungsverbotes (16. Juni 2021) wieder geringfügig beschäftigt mit "optierter" (freiwilliger) Vollversicherung nach § 19a ASVG, so gebührte ihr ein Wochengeld in der Höhe von (nur) € 9,61 pro Kalendertag ( = pauschaler Wochengeldtagesbetrag des Jahres 2021 im Falle von § 19a ASVG-Versicherten).


2. Eine "Durchschnittsbetrachtung" (das Netto der letzten drei Kalendermonate vor dem Eintritt des Versicherungsfalles), das in ihrem Fall einen höheren Betrag zur Folge gehabt hätte, kommt in diesem Fall aufgrund des eindeutigen Wortlautes des § 162 Abs. 3a ASVG nicht in Betracht.
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