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Zusatzkollektivvertrag „Zweckzuschuss“ zum SWÖ‐KV 2023 über einen Pflegezuschuss wurde per 1.1.2023 gesatzt
#3
Die Höhe des Lohnausgleichs (sowohl im Bereich der AMS-Leistung als auch im Bereich der Personalverrechnung) wird seit Frühjahr 2022 durch erhöhte laufende monatliche Zahlungen während der Altersteilzeit nicht mehr verändert. Davor war das so, aber seither ist das nicht mehr so.

Was sich aber möglicherweise verändern kann (und insoweit muss ich die Aussage des AMS "einschränken") ist die Höhe der "Differenz-SV" als Teil des Altersteilzeitgeldes. Das hängt aber natürlich auch davon ab, wie der Pflegebonus zur Auszahlung gelangt, ob als SV laufend oder als SV Sonderzahlung. In ersterem Fall reduziert sich die Differenz-SV, in zweiterem Fall nicht.
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RE: Zusatzkollektivvertrag „Zweckzuschuss“ zum SWÖ‐KV 2023 über einen Pflegezuschuss wurde per 1.1.2023 gesatzt - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.03.2023, 18:29

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