10.03.2023, 09:04
Guten Morgen,
ich erbitte eure geschätzte Hilfe:
Dienstnehmer im Betrieb arbeiten prinzipiell mit einer fixen Stundenanzahl pro Woche, die sich nicht verändert. Bspw. 20 Stunden/Woche.
Dann entsteht der Fall, dass für eine Projektarbeit einvernehmlich mit dem DN rein für dieses Projekt eine erhöhte Stundenzahl vereinbart wird. Bspw. 10 Stunden/Woche zusätzlich - also neue Wochenarbeitszeit 30 Stunden/Woche.
Da nie sicher ist ob das jeweilige Projekt nach Jahresende verlängert wird (da der Verein angewiesen auf Förderungen für einzelne Projekte ist), wird ein Zusatz-Dienstvertrag bis 31.12. befristet abgeschlossen. Ab 01.01. dann wieder neu bis 31.12., sofern das Projekt verlängert wird. (weiterhin Förderungen dafür generiert werden konnten)
Meine Fragen: Hättet ihr hier Bedenken bzgl. "Kettendienstverhältnis" oder kann dies aufgrund Weiterbestehen des Dienstverhältnisses außer Acht gelassen werden? Könnte die Vereinbarung auch "bis auf Widerruf" abgeschlossen werden bzw. müssten hier dann Kündigungsfristen eingebaut werden?
Eine betriebliche Übung / Rechtsanspruch auf die erhöhte Stundenanzahl sollte ja durch die befristete Vereinbarung ja ausgeschlossen sein.
DANKE vielmals und bereits vorab ein schönes Wochenende.
ich erbitte eure geschätzte Hilfe:
Dienstnehmer im Betrieb arbeiten prinzipiell mit einer fixen Stundenanzahl pro Woche, die sich nicht verändert. Bspw. 20 Stunden/Woche.
Dann entsteht der Fall, dass für eine Projektarbeit einvernehmlich mit dem DN rein für dieses Projekt eine erhöhte Stundenzahl vereinbart wird. Bspw. 10 Stunden/Woche zusätzlich - also neue Wochenarbeitszeit 30 Stunden/Woche.
Da nie sicher ist ob das jeweilige Projekt nach Jahresende verlängert wird (da der Verein angewiesen auf Förderungen für einzelne Projekte ist), wird ein Zusatz-Dienstvertrag bis 31.12. befristet abgeschlossen. Ab 01.01. dann wieder neu bis 31.12., sofern das Projekt verlängert wird. (weiterhin Förderungen dafür generiert werden konnten)
Meine Fragen: Hättet ihr hier Bedenken bzgl. "Kettendienstverhältnis" oder kann dies aufgrund Weiterbestehen des Dienstverhältnisses außer Acht gelassen werden? Könnte die Vereinbarung auch "bis auf Widerruf" abgeschlossen werden bzw. müssten hier dann Kündigungsfristen eingebaut werden?
Eine betriebliche Übung / Rechtsanspruch auf die erhöhte Stundenanzahl sollte ja durch die befristete Vereinbarung ja ausgeschlossen sein.
DANKE vielmals und bereits vorab ein schönes Wochenende.