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Gewerbe ruhend melden
#1
Liebes Forum,
ein Klient (E/A-Rechner) meldet sein Gewerbe aufgrund einer Erkrankung mit Ende März 2023 bis auf weiteres ruhend.
Können dann trotzdem seine bis Ende März geleisteten Tätigkeiten erst im April bzw. Mai mit seinen Kunden verrechnet werden oder müssen hier die Rechnungen auch alle mit spätestens 31.03 ausgestellt sein. Was passiert mit den Eingangsrechnungen, welche nach dem März reinkommen.
Oder ist hier wie bei einer Betriebsaufgabe umzugehen, also Umstellung auf doppelte Buchhaltung mit Übergangsgewinn bzw. -verlust? 
Vielen Dank!
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#2
Das hängt davon ab, ob er die Tätigkeit wieder aufnimmt. Wenn ja, läuft steuerlich alles wie bisher weiter, die Ruhendmeldung ist eine rein gewerberechtliche Maßnahme. Wenn allerdings eine Betriebsaufnahme folgt, ist zum Aufgabestichtag eine Aufgabebilanz samt Übergangsermittlung zu machen.
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#3
Vielen Dank!
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