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Gastgewerbe Teilzeit Mehrarbeit Überstunden
#1
Mit einem DN im KV Hotel- und Gastgewerbe Arbeiter ist eine 30-Stunden-Woche mit gleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf Mittwoch bis Sonntag vereinbart. Keine Vereinbarung über einen Durchrechnungszeitraum für Mehrarbeit oder Überstunden.

Gemäß KV liegen Überstunden erst vor, wenn die wöchentliche NAZ von 40 Stunden überschritten wird - ohne Verweis auf die tägliche NAZ.

Sind somit alle über 30 Stunden hinausgehenden Stunden als Mehrarbeit mit 25 % Zuschlag zu behandeln und erst ab der 41. Stunde Überstunden mit 50 % Zuschlag abzurechnen? Oder ist aufgrund der Formulierung "die wöchentliche NAZ ist auf fünf Tage aufzuteilen" die Überschreitung der 8. Stunde und somit ab der 9. Stunde je Tag bereits 50 % Zuschlag zu berücksichtigen?
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#2
Ich gehe davon aus, dass mit dem Arbeitnehmer auch eine Tages-NAZ vereinbart wurde (sowohl Dauer als auch Lage).

Weiters gehe ich davon aus, dass es eine derartige Verteilung auch für vergleichbare Vollbeschäftigte gibt.

Solange also die für Vollbeschäftigte gültige Dauer der (täglichen) NAZ nicht überschritten wurde, sprechen wir von Teilzeit-Mehrarbeit, ist man auch über diesem Wert drüber, dann sind es Überstunden.
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#3
Danke für die rasche Rückmeldung.
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