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Gebäudereiniger-KV: meine Fragen an das BMF wegen der neuen Infektionszulage - die Antworten dazu sind da
#1
In den letzten Jahren - bedingt durch das äußerst intensive "Kurzarbeitsleitfadenprogramm" - intensivierte sich auf verschiedenen Ebenen erfreulicherweise das Zusammenspiel zwischen der WKO und mir.

Besonders in Verbindung mit neuen Kollektivvertragsregelungen im Bereich "Gewerbe" und damit verbundenen Zweifelsfragen konnten wir auf unkomplizierte Art eine sehr wertvolle Kooperation sicherstellen.

In Bezug auf die per 1.1.2023 neu geschaffene Infektionszulage im Kollektivvertrag für "Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger" entstanden sowohl arbeitsrechtlich als auch steuerrechtlich einige Zweifelsfragen, zu  deren Klärung wir gemeinsam Protokolle in Bezug auf mögliche Auslegungsfragen erstellten.

Das arbeitsrechtliche Protokoll wird in Kürze verlautbar werden. Ich werden den entsprechenden Link zu diesem Frage-Antworten-Protokoll an meine Leserschaft gerne weiterleiten.

Die steuerrechtlichen Fragen, die ich über die WKO an das BMF übermitteln ließ, fanden letzte Woche Antworten. Eines vorweg: die Antworten sind der Grund, weshalb ich eine offizielle Rückmeldung der Finanzverwaltung ins Auge fasste. Sie sind nicht wirklich erfreulich und haben mit einer steuerrechtlichen "Gefahrenzulage" leider nicht viel gemeinsam.

Nachstehend finden Sie den relevanten Link dazu:

https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern...werbe.html

Mein Wunsch an die KV-Partner wäre es (für die Zukunft), uns für die Klärung derartiger Fragen eine Übergangszeit einzuräumen (zB. 4 bis 6 Monate), bevor die Regelung dann in Kraft tritt, weil ich mir sicher bin, dass nun das Aufrollmonster steuerlich zuschlägt und - nach Verlautbarung des arbeitsrechtlichen Protokolls - auch ein paar arbeits- und - damit verbunden - auch sv-rechtliche Rollungen nötig sein werden.

Allerdings ist es wohl immer noch besser, dass wir schon jetzt die wichtigen Fragen klären konnten und nicht erst über Lohnabgabenprüfungen oder abgaben- bzw. arbeitsrechtliche Verfahren dann feststellen, dass jahrelang etwas "schiefging".
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