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www.entsendung.at (Andreas Walch): 6-Monatsregelung für Überlassung im KommStG
#1
In der am 26.1.2023 kundgemachten Information zur Kommunalsteuer - quasi die KommSt-Richtlinien - wurde endlich festgehalten, dass die 6-Monatsfrist für die Überlassung nicht mitarbeiterbezogen, sondern firmenbezogen zu berechnen ist.

Wenn also der Mitarbeiter A ab dem 1.1.XX an den Kunden D in Deutschland für die Dauer von 8 Monaten überlassen wird, dann ist dieser ab dem 1.7.XX KommSt-frei abzurechnen.

Wenn am 1.8.XX ein weiterer Mitarbeiter B an den Kunden D überlassen wird, dann ist dieser sofort KommSt-frei abzurechnen, da die 6-Monatsfrist durch die Überlassung des Mitarbeiters A schon erfüllt wurde.

Gleichzeitig bedeutet dies aber auch bei einer Überlassung in Österreich, dass in gegenständlichem Beispiel für Mitarbeiter B sofort die KommSt an die Beschäftigergemeinde abzuführen ist.

Zum Originalbeitrag geht es hier:

http://www.entsendung.at/outbound/index....berlassung

Die nächsten Schulungstermine (22. und 23.5.2023) zu Themen "internationaler Arbeitnehmereinsätze" von und mit Andreas Walch (Präsenz in Linz und ONLINE) finden Sie hier:

http://www.entsendung.at/outbound/index....t.events/-
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