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Altersteilzeit alter Urlaub
#1
Liebe Forum,

es wird geplant, mit einem Bediensteten einer NÖ Gemeinde eine Altersteilzeit zu vereinbaren.
Hier wird der Urlaub nicht in Tagen sondern in Stunden abgerechnet (in diesem Fall gibt es einen jährlichen Urlaubsanspruch von 280 Stunden = 7 Wo. mit 40h).

Derzeit hat dieser Bedienstete eine 40-Stunden-Woche und soll in der Altersteilzeit auf eine 20-Stunden-Woche reduziert werden.

Da jedoch sehr viele unverbrauchte Urlaubsstunden offen sind, wird es nicht möglich sein, diese bis zum Beginn der ATZ zu verbrauchen.

Wie ist dann mit diesem Alturlaub umzugehen?
Werden diese dann ebenfalls um 50% reduziert?

Vielen Dank!!
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#2
Es handelt sich hierbei um eine sehr umstrittene Angelegenheit, da sich das Urlaubsrecht des öffentlichen Dienstes doch auch vom Urlaubsrecht der Privatwirtschaft unterscheidet.

Nichtsdestotrotz denke ich, dass § 31a Abs. 7 des GVBG NÖ die "Umrechnung" des bereits erworbenen Urlaubsanspruches mitermöglichen sollte.

Ist aber nur meine persönliche unverbindliche Ansicht, da man sich die Sache möglicherweise doch noch ein wenig genauer wird ansehen müssen.
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#3
Gibt es da aber nicht das EuGH-Urteil, dass der Wert des Urlaubes aufrecht erhalten werden muss?
Immerhin würde hier der Urlaub Euro-mäßig doch ziemlich abgewertet.
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#4
Aus diesem Grund schrieb ich ja, dass es sich um eine "umstrittene" Angelegenheit handelte.

Das EuGH-Urteil im Jahr 2010 betraf das Tiroler Landesvertragsbedienstetenrecht und dort wurde dem Spruch des EuGH insoweit mW auch Folge getragen, dass man eine "pro rata temporis"-Betrachtung textlich aufnahm (ob das heute noch so drinnen steht, kann ich nicht sagen, aber seinerzeit war das die Folge der Entwicklung).

Im hier zu beurteilenden Gesetz steht nichts dergleichen und der Spruch des EuGH wird in Österreich praktisch nicht umgesetzt, weshalb ich hier von "umstritten" schreibe.
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