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Jobrad
#1
Hallo, 
hätte eine Frage bezüglich Jobrad. Wenn man keine Bezugsumwandlung vornimmt, sondern eine Nutzungsgebühr (Nettoabzug) in Abzug bringen würde, muss dieser Nettoabzug zwingend über die Lohnverrechnung vorgenommen werden. Oder wäre es möglich den Betrag monatlich zb mittels abbuchungsauftrug durch die Buchhaltung einzuziehen. Oder hätte dies steuerliche auswirkungen?

Vielen Dank
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#2
Aus LV-Sicht ist es praktisch egal, geht beides.
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