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Freie Station Landwirtschaft
#1
Ein Dienstnehmer (KV Land- und Forstwirtschaft) ist im (Haushalt) des Landwirtes aufgenommen. 

Für die arbeitsplatznahe Unterkunft (Burschenzimmer) braucht kein Sachbezug gerechnet werden. Jedoch erhält der Dienstnehmer volle Verpflegung.

Laut telef. Auskunft der Landeslandwirtschaftskammer kann man den KV-Mindestlohn aufsplitten in  Bruttolohn (KV-Mindest minus 156,96) und in Sachbezug 156,96.

kann diese Auskunft stimmen? Danke
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#2
Es ist durchaus möglich, dass dies so geht, nämlich dann, wenn der anzuwendende Kollektivvertrag dies auch so ausdrücklich zulässt. Einen KV "Land- und Forstwirtschaft" per se gibt es leider nicht. Es gibt dafür jede Menge Bundesländervarianten.

Müsste man sich dort dann im Detail ansehen und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch stimmen.

Was die Unterkunft betrifft (also die konkrete Bewertung derselbigen), so darf ich Sie ersuchen, sich gelegentlich die Rz 10163 LStR 2002 anzusehen und mit Ihrem Fall abzustimmen (nur sicherheitshalber). Dort finden Sie ein paar Fallbeispiele, die Ihnen bei der Lösung helfen könnten.
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