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Kaution bei Vermietung an Privatpersonen
#1
Habe eine Frage zu Kautionen und UST. 
Klient vermietet Garagen an Privatpersonen und behält zwei Monatsmieten Kaution (inkl. 20% Ust) in der Höhe von 228,-- ein. Der Mieter erhält eine Rechnung mit ausgewiesener USt von 38,--.
Da es sich (noch) nicht um ein Entgelt für eine Leistung handelt würde ich diese auf sonstige Verbindlichkeiten buchen und keine Ust abführen.
Ich bin mir aber nun nicht sicher ob laut Rechnungslegung die 20% Ust doch an das Finanzamt abzuführen sind.  

Wer kann mir diesbezüglich weiterhelfen

Vielen Dank vorab.
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#2
Warum wurde die Kaution mit USt verrechnet? Sie ist normalerweise eine Sicherstellung, die auch in Form eines Sparbuches erlegt werden könnte. Da die Rechnung mit USt ausgestellt wurde, ist die USt "Kraft Rechnungslegung" abzuführen. Auf sonstige Verbindlichkeiten hätte ich sie (allerdings brutto "mit Rechnungsberichtigung") gebucht, es sei denn, es wurde so vereinbart, dass die Privatperson diese "Kaution" nicht zurückbekommt. Dann wäre sie als Einnahme (mit Abführung der USt) zu buchen.
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