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Hallo, folgende Frage: Wie lange muss eine geringf. DN vor der Schwangerschaft eine Selbstversicherung nach § 19 a ASVG abschließen, bzw. einzahlen, damit sie Wochengeld beziehen kann?
Vielen Dank.
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Es gibt hier keine Frist, da gemäß § 19a Abs. 6 ASVG betreffend die Leistungen aus der Selbstversicherung die gleichen Rechtswirkungen wie bei einer Vollversicherung eintreten. Auch dort (also bei einer Vollversicherung) gibt es keine Ausschlussfrist. Da könnte man theoretisch sogar im Kalendermonat des Beginns des Mutterschutzes noch einer Pflichtversicherung beitreten (allerdings mit dem möglichen Effekt, dass dann das Wochengeld nicht so hoch ist; bei einer Selbstversicherung nach § 19a ASVG wird das Wochengeld ja pauschal bewertet (€ 9,30 pro Kalendertag).
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Vielen herzlichen Dank Herr Kurzböck.