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Entwicklung von Software
#1
Hallo,

mein Klient erstellt individuelle Software für verschiedene Unternehmen.

Einerseits über die Schweizer Freelancer Plattform upwork, und andererseits auch direkt an die Kunden.

Ich habe aber folgende Frage, ist seine Leistung eine elektronisch erbrachte Dienstleistung oder eine sonstige Leistung?

Definiert wird die elektronische DL ja unter anderem so:  "Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert ist und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung". Trifft bei der Erstellung von individueller Software nicht zu, oder wie seht ihr das?

Danke und LG

Nicole
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#2
Hallo Nicole,

im Wartungserlass zu den USt-Richtlinien 2022 steht bei Ziffer 641n, dass Software zu den auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen gehört. 

Liebe Grüße
Ute
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#3
Hallo Nicole,

da es sich um individuelle Software mit entsprechender menschlicher Beteiligung handelt, würde ich es nicht als elektronisch erbrachte Dienstleistung betrachten.

Liebe Grüße
Verena
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#4
Hallo,

eben, ich würde das auch wie Verena sehen - bei individuell erstellter Software gehe ich nicht von "minimaler menschlicher Beteiligung" aus...

Ich frage morgen bei einem Seminar nach und werde euch auf dem laufenden halten!
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