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Steuerliche Beurteilung von Tagesgeldern aus vertraglich vereinbarter Anwendung eines Kollektivvertrages sowie im Falle freiwilliger Tagesgeldüberzahlung über KV
#1
BFG vom 11.04.2023, RV/5101424/2019
 
§ 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988
 
§ 26 Z 4 EStG 1988
 
So entschied das BFG:

1. Vereinbarte ein in Österreich ansässiges Unternehmen mit seinen Arbeitnehmern die Anwendung des Kollektivvertrages für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe, weil es selbst keinem Kollektivvertrag unterworfen war, jedoch einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft zugehörig war, so waren die tatsächlich bezahlten Tagesgelder als "freiwillig gewährt" anzusehen, was wiederum die Anwendung der Anlaufphasen zur Folge hatte.
 
2. Die Tagesgelder konnten somit nicht nach § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 zeitlich unbeschränkt abgabenfrei bleiben. Sie wurden zwar gemäß einem Kollektivvertrag bezahlt, jedoch nicht aufgrund eines Kollektivvertrages, sondern aufgrund einer vertraglich getroffenen Vereinbarung, die mit allen Arbeitnehmern getroffen wurde.
 
3. Kam es bei den Angestellten zur Gewährung zur Gewährung von höheren Taggeldern, als sie nach dem Kollektivvertrag gewährt werden mussten, lag aber die Höhe innerhalb der Steuerfreibeträge (€ 2,20 pro Stunde), so konnte jener Betragsteil, der über dem KV-Wert, jedoch innerhalb des Steuerfreibetrages lag, maximal für die Dauer der jeweils anzuwendenden Anlaufphase abgabenfrei bleiben.
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