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Höchstgerichtliches Urteil aus Deutschland zum Profifußball in Kombination mit der jüngsten Pandemie: Verfehlen von vereinbarten Mindesteinsatzzeiten durch pandemiebedingten vorzeitigen Saisonabbruch
#1
In dieser Woche entschied das deutsche Bundesarbeitsgericht, dass im Falle des (knappen) Verfehlens vereinbarter Mindesteinsatzzeiten (hier waren 15 Spieleinsätze für eine Saison vereinbart, damit sich der Vertrag automatisch um eine weitere Spielsaison verlängert; bis zum vorzeitigen Saisonabbruch kam der Spieler auf deren 12) der befristete Vertrag auch tatsächlich ausläuft.

Weder eine (auch in Österreich geläufige) ergänzende Vertragsauslegung (hätte man - theoretisch - schon bei Vertragsabschluss - von der bevorstehenden Pandemie und dem damit verbundenen vorzeitigen Saisonabbruch Bescheid gewusst, so wäre eine entsprechend verringerte Mindesteinsatzzeit vereinbart worden) noch eine angepasste Verlängerungsvereinbarung (wegen "Störung der Geschäftsgrundlage") kämen hier in Frage.

Zur BAG-Pressemitteilung geht es hier:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/pres...gsklausel/
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