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Überlassung von mehreren e-bikes oder Elektro-KFZ an durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer
#1
Überlassung von mehreren e-bikes oder Elektro-KFZ an durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer

In der Praxis tauchte zuletzt die Frage wiederholt auf, ob die Überlassung mehrerer Fahrräder an einen Arbeitnehmer zur Privatnutzung ebenfalls abgabenrechtlich begünstigt sein könnte (im Sinne von: kein Sachbezug) bzw. ob man in diesem Zusammenhang auch eine begünstigte Bezugsumwandlung vornehmen könnte. Dazu ein paar Gedanken im klassischen WIKU-Frage und Antwort-Stil:

Frage 1:
Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer insgesamt 3 Fahrräder (normale Fahrräder oder e-bikes) zur Privatnutzung zur Verfügung. Alle 3 Fahrräder sind ausschließlich zur Privatnutzung durch den Arbeitnehmer gedacht.

Antwort zu Frage 1:

Finden Sie im angeschlossenen Dokument.

Frage 2:
Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer insgesamt 3 Fahrräder (normale Fahrräder oder e-bikes) zur Privatnutzung zur Verfügung. 1 Fahrrad ist für den Arbeitnehmer vorgesehen die 2 weiteren Fahrräder dürfen auch Familienmitglieder nützen.

Antwort zu Frage 2:
Finden Sie im angeschlossenen Dokument.

Das komplette Protokoll finden Sie vorab im beigelegten Dokument. Um es öffnen zu können, benötigen Sie Ihr Premium-Passwort (das Passwort, das Sie im Zuge des Premium-Abos der WIKU-Personal aktuell für das Jahr 2023 erhalten haben).

Ansonsten erscheint dieser Artikel in der Ausgabe Nr. 11/2023 der WIKU-Personal aktuell, die wir Mitte Juni 2023 versenden.


Angehängte Dateien
.pdf   Überlassung von mehreren e-bikes oder Elektro-KFZ an durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer.pdf (Größe: 90,45 KB / Downloads: 7)
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