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Schmutzzulage
#1
Hallo Zusammen!

Vielleicht kann mir wer von euch weiterhelfen..
ich habe einen Angestellten der ca. 15x im Jahr Dämmung in Dachstühle einbläst, ansonsten arbeitet er im Büro. (KV Handel)
Durch diese Arbeit wird er sehr staubig, deshalb ist meine Frage ob er auch als Angestellter während der Zeit wo er auf Baustellen ist, eine Schmutzzulage steuerfrei bekommt bzw. zählt der Staub der Dämmung überhaupt zur Schmutzzulage?

Vielen Dank im Voraus!

LG Barbara
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#2
Hallo !
Ich empfehle die Lektüre des § 68 Abs 5 EStG und die Suche nach der in diesem Fall anzuwendenden lohngestaltenden Vorschrift, die es für eine Steuerbegünstigung braucht.
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#3
Ob er eine Schmutzzulage "bekommt", kann ich von außen nicht sagen. Schmutzzulagen gebühren ja nicht kraft Gesetzes, sondern aufgrund von lohngestaltenden Vorschriften (zB Kollektivverträge).

Dann müsste man sich ansehen, wie die Schmutzzulage gewährt wird. Wenn sie stundenweise gewährt wird, also für die Zeit, in welcher diese extreme Verschmutzung geschieht, dann stehen die Chancen für eine Steuer- und SV-Freiheit weitaus höher als im Falle einer Monatspauschale, wo man nämlich diese Arbeiten im Kalendermonat zu mehr als 50 % leisten muss (also auch zu mehr als 50 % dem Staub ausgesetzt sein muss).

Grundsätzlich könnte man sich am Arbeiter-KV Handel orientieren und mal nachsehen, ob dieser relevante Schmutzzulagen für ähnliche Arbeiten gewährt und - falls ja - in welcher Höhe. Dann kann man diese Schmutzzulage vereinbaren, muss aber darauf achten, dass diese Zulage dann auch all jene bekommen, die sonst noch diese Arbeiten leisten, es sei denn, er ist der einzige Arbeitnehmer in der Firma, der diese Arbeiten verrichtet. Dann reicht es aus, dass diese Zulage mit ihm vereinbart wurde.

Soweit ein kurzer Abriss des Themas, das eventuell auch im Rahmen einer kurzen Fachberatung geklärt werden sollte.
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#4
Vielen Dank für die Hilfe! 

LG
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