05.09.2019, 22:19
Hallo, ist es korrekt, dass bei einem wesentlich beteiligten Geschäftsführer (kein Dienstnehmer), wenn er mit seinem Firmen (GMBH) PKW, Fahrten von seinem Wohnort zu seinem Sitz der Geschäftsleitung unternimmt, dass diese Fahrten anders als beim Dienstnehmer, als berufliche Fahrten gelten? Es geht hier um die Frage des Nutzungsanteiles eines PKW's im Betriebsvermögen einer GmbH. Vielen Dank.