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13-Wochen-Schnitt
#1
Liebe Forums-Mitglieder,
ich hätte eine Frage zur Berechnung des 13-Wochen-Schnitts zB beim Urlaubsentgelt.
Hier heißt es immer wieder "regelmäßig", also zB regelmäßig erbrachte Überstunden.
Ab wann ist etwas regelmäßig?
Beispiel:
Der Mitarbeiter hat 1 Überstunde in KW1, 1,5 h in KW 3, 4,5 h in KW5, 1,5 h in KW7, etc.
In KW 2, 4, 6, 8 und 9 hat er keine Überstunden.
So geht das in etwa weiter
Fallen diese Überstunden regelmäßig an?

Oder wäre es besser einfach den 13-Wochen-Schnitt zu rechnen, auch wenn dann nur ein paar Cent herauskommen?
Leider finde ich nirgendwo eine Definition zum Begriff "regelmäßig".

Herzlichen Dank und lG, Manuela
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#2
Es gibt dazu auch keine offizielle Definition.

Man muss auch dazusagen, dass die Frage, wie man ein Urlaubsentgelt ermittelt, ganz wesentlich vom anzuwendenden Kollektivvertrag mitbestimmt wird.

Aber grundsätzlich würde ich in Bezug auf den 13-Wochen-Zeitraum dann von regelmäßig sprechen, wenn innerhalb dieses Zeitraumes an mehr als der Hälfte dieses Zeitraumes Überstunden geleistet oder zumindest "fortbezahlt" wurden.
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