16.06.2023, 14:24
Für all jene, die sich in den letzten Monaten darüber geärgert hatten, dass elektronische Anbringen bei Behörden möglicherweise deshalb "zu spät" eingebracht wurden, weil sie zwar am letzten Tag der Frist, aber erst nach dem "offiziell verlautbarten" Amtsstundenende dort einlangten, habe ich eine gute Nachricht.
Diese rechtliche Benachteiligung gegenüber dem "Postlaufprivileg" wird nun beseitigt werden, aber erst ab dem Tag, der auf die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt folgt.
Aktuell sind wir noch im Stadium der Gesetzesbegutachtung und es könnte möglicherweise erst im Laufe des Monats August oder September 2023 dann praktisch soweit sein, dass ein elektronisches Anbringen auch nach Amtsstundenende als rechtzeitig eingebracht gelten kann.
Zum Gesetzesentwurf samt Materialien geht es hier:
RIS - REGV_5AF737EC_294C_4805_A0CD_859DD076C476 - Regierungsvorlagen (bka.gv.at)
Diese rechtliche Benachteiligung gegenüber dem "Postlaufprivileg" wird nun beseitigt werden, aber erst ab dem Tag, der auf die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt folgt.
Aktuell sind wir noch im Stadium der Gesetzesbegutachtung und es könnte möglicherweise erst im Laufe des Monats August oder September 2023 dann praktisch soweit sein, dass ein elektronisches Anbringen auch nach Amtsstundenende als rechtzeitig eingebracht gelten kann.
Zum Gesetzesentwurf samt Materialien geht es hier:
RIS - REGV_5AF737EC_294C_4805_A0CD_859DD076C476 - Regierungsvorlagen (bka.gv.at)