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Papamonat lt. VKG - Wiederanmeldung
#1
Hallo!

Ein Arbeiter hat den Papamonat lt. VKG in Anspruch genommen und wurde von uns mit Abmeldegrund "SV-Ende - Beschäftigung aufrecht" abgemeldet. Meine Frage ist nun, ob für diesen Arbeiter auch wieder eine Anmeldung erstellt werden muss, oder reicht dann die korrekte Abrechnung und Übermittlung der mBgm im Folgemonat?

Danke!
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#2
Hallo, selbstverständlich ist wieder anzumelden (und zwar rechtzeitig, sonst gibt´s einen Beitragszuschlag).
Die mbgM löst keine Anmeldung aus bzw. spätestens da merkst Du es weil ein Clearingfall entsteht. LG Robert
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