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Reduktion der Arbeitszeit aus Anlass der Inanspruchnahme einer Elternteilzeit – Diskriminierung wegen gänzlichen Wegfalls des Mehrleistungsabgeltungsteils: ja oder nein
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Reduktion der Arbeitszeit aus Anlass der Inanspruchnahme einer Elternteilzeit – Diskriminierung wegen gänzlichen Wegfalls des Mehrleistungsabgeltungsteils: ja oder nein

Sachverhalt:
  • In einem Unternehmen klagte der Betriebsrat dagegen, dass der Arbeitgeber im Falle von „Pauschalierten“ („All-in-Vereinbarungen“), die eine Elternteilzeit in Anspruch nehmen möchten, das All-In-Gehalt nicht nur linear kürzt (also im Verhältnis „ursprüngliche Normalarbeitszeit zu Teilzeitausmaß“), sondern vor der „linearen Kürzung“ noch jenen betraglichen Anteil vom „All-In-Gehalt“ in Abzug brachte, welcher der Abgeltung der Mehrleistungen gewidmet war.
  • Er ortete in dieser Vorgangsweise eine Diskriminierung von Teilzeitarbeitskräften (§ 19d Abs. 6 AZG) bzw. eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (§ 3 Z 2 GlBG).
 
So entschied der OGH:
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Der Artikel wird in der Ausgabe Nr. 12/2023 der WIKU-Personal aktuell erscheinen (Ende der ersten August-Woche 2023)
 
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