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Auftreten von Krankheitssymptomen nach Vereinbarung einer einvernehmlichen Auflösung am selben Tag – Entgeltsfortzahlung über Ende Beschäftigung hinaus ja/nein
#1
Sachverhalt:
  • Ein Dienstverhältnis wurde im Einvernehmen arbeitsrechtlich aufgelöst.
  • Unmittelbar nach dem Auflösungsgespräch mit der Geschäftsleitung, das am Vormittag des Auflösungstages stattfand, wurde dem Arbeitnehmer schwindelig und er suchte seinen Hausarzt auf.
  • Dieser bestätigte ihm – datumsmäßig beginnend mit dem Auflösungstag – einen Krankenstand.
  • Die einvernehmliche Auflösung sollte arbeitsrechtlich erst knapp eine Woche nach dem Auflösungsgespräch, an dem die einvernehmliche Auflösung vereinbart wurde, wirksam werden (die Vereinbarung erfolgte am 27.9.2021, das arbeitsrechtliche Ende wurde mit 5.10.2021 vereinbart).
  • Fraglich war nun, ob die Entgeltsfortzahlung über das Ende der Beschäftigung hinaus (also über den 5.10.2021) zu leisten war, da der Krankenstand ärztlicherseits auch mit 27.9.2021 festgestellt wurde und somit möglicherweise eine einvernehmliche Auflösung „während eines Krankenstandes“ stattfand.

So entschied der OGH:

Das Ergebnis dazu finden Sie im beiliegenden Artikel (Premium-Artikel).

Dieses Ergebnis hat es tatsächlich in sich und wird so manche bisher dazu gegebene fachliche Auskunft mitbeeinflussen.

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Angehängte Dateien
.pdf   Auftreten von Krankheitssymptomen nach Vereinbarung einer einvernehmlichen Auflösung am selben Tag – Entgeltsfortzahlung über Ende Beschäftigung hinaus ja - nein.pdf (Größe: 94,95 KB / Downloads: 9)
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