24.07.2023, 16:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.07.2023, 16:02 von Wilhelm Kurzböck - WIKU.)
Ab 1. 11.2023 gibt es einen neuen arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch in Verbindung mit Kindern.
Über die Details dieser soeben im Bundesgesetzblatt verlautbarten Regelung informiere ich Sie ausführlich in der Ausgabe Nr. 12-2023 der WIKU Personal aktuell.
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