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BMF (EAS): Besteuerung von Geschäftsführerbezügen gemäß Art. 15 DBA-Japan
#1
In der über den nachstehenden Link dargestellten EAS (Express-Anfrage-Service) geht es um einen Arbeitnehmer, der in Japan ansässig ist, dort als nicht beteiligter "Managing director" eines in Japan ansässigen Unternehmens tätig ist und in Österreich den Betrieb einer GmbH aufbauen hilft, indem er als nicht beteiligter Geschäftsführer dieser GmbH fungiert und zeitlich vorübergehend in Österreich einen Wohnsitz begründet.

Es stellt sich die Frage, wo die Bezüge aus beiden Beschäftigungsverhältnissen zu besteuern sind: in Österreich oder in Japan?

Nachstehend finden Sie den Link zu Fall und Lösung:

https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...b6f56839e1
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