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Wiedereingliederungsteilzeit/Mehrfachversicherung
#1
Hallo, ich hatte so einen Fall noch nicht. Ein Klient nach ASVG über der Höchstbeitragsgrundlage und auch zusätzlich selbständig tätig und GSVG-pflichtig - aber aufgrund der Differenzvorschreibung fallen keine Beiträge bei der SVS an. Im Jahr 2022 hat er für 9 Monate Wiedereingliederungsteilzeit beansprucht und Wiedereingliederungsgeld von der ÖGK erhalten und war somit mit den verminderten Beiträgen aufgrund der verminderten Arbeitszeit beim Arbeitgeber unter der HBG. Laut ÖGK zählt zwar das Wiedereingliederungsgeld zur Bemessung der Pensionsversicherung dazu, damit kein Nachteil und trozdem Bemessung wie vorher. Aber scheinbar zählt das Wiedereingliederungsgeld aber nicht als Bemessungsgrundlage für die Mehrfachversicherung, da bei der Differenzvorschreibung durch die SVS für 2022 eine Nachforderung der Beiträge für die selbständigen Einkünfte festgesetzt wurden. Stimmt das so, ich habe leider nicht wirklich was dazu gefunden bei meiner Recherche.
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#2
Ja, das kann so hinkommen, weil das Wiedereingliederungsgeld als ÖGK-Leistung eine Teilpflichtversicherung in der Pensionsversicherung auslöst, die aber nicht über den Arbeitgeber läuft (anders als zB bei der Altersteilzeit), sondern über den Versicherungsträger selber.
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#3
Danke für Ihre Antwort. LG RA
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